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DSGVO - Der Datenschutz 2.0 der EU kann auch für Schweizer Unternehmen gelten

DSGVO - Der Datenschutz 2.0 der Eu kann auch für Schweizer Unternehmen gelten

Die Europäische Union (EU) hat mit der Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO | englisch: GDPR) die Basis für ein zeitgemässes Datenschutzrecht gelegt. Nach 2-jähriger Übergangsfrist ist die Verordnung per 25.05.2018 in allen EU-Staaten gleichzeitig und sogar weitgehend einheitlich in Kraft getreten. 

Mit der Einführung des überarbeiteten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) per 1. September 2023 verfügt die Schweiz nun über ein Datenschutzniveau, das von der EU als «gleichwertig» mit der DSGVO betrachtet wird, was u. a. dazu führt, dass sich zahllose Unsicherheiten in Bezug auf das hierzulande tatsächlich geltende Recht endlich klären. 

Doch trotz dem neuen und mit der DSGVO ebenbürtigen (aber nicht gleichen) Schweizerischen Datenschutzrecht gelten einige Bestimmungen des DSGVO seit dem 25. Mai 2018 nach wie vor auch für Schweizer Unternehmen, z. B. wenn diese Ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten (Stichwort: Cookie-Banner).

innosolutions unterstützt Sie dabei, die für Sie relevanten Bestimmungen zu eruieren und korrekt umzusetzen.

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Unser KnowHow zur Umsetzung des DSGVO basiert auf unserer Erfahrung und auf "Best Practises" aufgrund unserer umfangreichen Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir sind jedoch keine Juristen und können deshalb weder eine verbindliche Rechtsberatung anbieten noch Verantwortung für die rechtlich verbindliche Korrektheit übernehmen.

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